Du betrachtest gerade Informationen zum Schulbesuch für ukrainische Kinder und Jugendliche

Informationen zum Schulbesuch für ukrainische Kinder und Jugendliche

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung

 

Liebe Eltern,

wir heißen Sie und Ihre Kinder in Hamburg herzlich willkommen! Wir wissen um Ihr Leid und möchten Sie unterstützen. An den Hamburger Schulen gibt es eine langjährige Tradition, Kinder und Jugendliche aus anderen Ländern willkommen zu heißen und in das Schulleben zu integrieren. In Hamburg gilt nicht nur die Schulpflicht, alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, eine Schule zu besuchen. Schulpflichtig sind alle Kinder ab sechs Jahren. Die Schulpflicht dauert elf Schulbesuchsjahre, sie endet spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wie bekommen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren einen Schulplatz?

Kinder im Alter der Jahrgangsstufen 1 und 2 (6- oder 7-jährige Kinder) werden grundsätzlich an einer Grundschule in der Nähe Ihres Wohnortes aufgenommen, dort können Sie sie direkt anmelden. Wenn Sie diese Grundschule nicht kennen, erhalten Sie die Adresse über Ihre Wohnunterkunft oder über das Schulinformationszentrum (SIZ, siehe unten).

Kinder und Jugendliche ab dem Alter der Jahrgangsstufe 3 (8- bis 15-jährige Kinder)
werden in internationalen Vorbereitungsklassen unterrichtet, um Deutsch zu lernen und anschließend in die Regelklasse überzugehen. Bitte senden Sie hierzu eine Kopie oder ein gut leserliches Foto des Ausweises oder der Geburtsurkunde (wichtig: Altersangabe) und Ihre aktuelle Anschrift per E-Mail oder per Post an:

Schulinformationszentrum Hamburg (SIZ),
Hamburger Straße 125a, 22083 Hamburg
E-Mail: zuschulung@bsb.hamburg.de
Tel.: + 49 40 – 428 99 22 11
Telefonische Sprechzeit: Di 14-16 Uhr, Mi und Do 10-12 Uhr

Wie bekommen Jugendliche ab 16 Jahren einen Schulplatz?

Jugendliche ab 16 Jahren (Stichtagsregelung Geburtsdatum) werden in einer Ausbildungsvorbereitungsklasse für Migranten beschult. Hier kann der erste und mittlere Abschluss erreicht werden. Ein Wechsel in andere Schulformen in der beruflichen Bildung ist möglich. Die Jugendlichen werden über das Informationszentrum Berufliche Schulen (IZ-HIBB) in eine AvM-Dual Klasse zugeschult. Auch hierfür senden Sie eine Kopie oder ein gut leserliches Foto des Ausweises oder der Geburtsurkunde (wichtig: Altersangabe) und Ihre aktuelle Anschrift per E-Mail oder per Post an:

Informationszentrum HIBB
Tel.: 040 428 63-42 36
E-Mail: informationszentrum@hibb.hamburg.de

Auch Kinder und Jugendliche mit einem speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfwerden über das SIZ (unter 16 Jahre) bzw. über das IZ-HIBB (über 16 Jahre) zugeschult. Wenn Eltern dies wünschen, erfolgt die Beschulung auch in einer speziellen Sonderschule.

Wir werden so schnell wie möglich auf Sie zukommen!